Schäferlauf 2023
Artikel vom 31.08.2023
Rückgabe der Trachten und Requisiten
1. Die von der Stadt Markgröningen zur Verfügung gestellten Trachten und Requisiten müssen in gereinigtem und sauberen Zustand zurückgegeben werden. Bitte die Kleider, Mieder und Röcke in die Reinigung geben.
2. Sie dürfen nicht zurückbehalten werden in der Annahme, dass man sie im folgenden Jahr wieder benötigt.
3. Fehlende oder beschädigte Trachten oder Requisiten müssen ersetzt bzw. bezahlt werden. Die Kaution wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
4. Die Kaution kann nur gegen Vorlage der Quittung ausgezahlt werden.
Rückgabe:
Montag, 25.09.2023 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr,
sowie am
Montag, 09.10.2023 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr
im Verwaltungsgebäude Finstere Gasse 3, 1. Stock (über der Polizei).